Detailinformationen zu den einzelnen Aufgabenfeldern finden Sie auf folgenden Unterseiten:
24. März 2023
Aktuelle Besuchsregelungen für die Häuser der Pflege
In allen unseren Häusern der Pflege gilt für externe Besucherinnen und Besucher durchgehend eine FFP2-Maskenpflicht. Sie endet am 07. April 2023.
06. Dezember 2022
Aktuelle Besuchsregelungen für Pflegeheime
Generell gilt in unseren Häusern der Pflege für alle Besucher: Es muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden (Schnelltest / PCR-Test höchstens 24 Std. alt) und zudem muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Infos zu den jeweiligen Besuchszeiten/Testmöglichkeiten gibt es direkt in den Einrichtungen. Weitere Infos finden Sie hier >.
10. Oktober 2022
St. Lukas-Klinik: Neue Zugangsregeln im gesamten Klinik- und Heimbereich
Ab einem Alter von einem Jahr ist der Zutritt, unabhängig vom Immunisierungsstatus (geimpft, genesen), nur nach Vorlage eines negativen Antigen-Testergebnisses (höchstens 24 h) und ab 6 Jahren nur durch das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbaren Standards) zulässig. Weitere Infos finden Sie hier.
28. September 2022
Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober in der Liebenau Teilhabe
Ab 1. Oktober 2022 gilt in allen Einrichtungen der Liebenau Teilhabe (mit Ausnahme des SBBZ Don-Bosco-Schule) eine Testpflicht für alle Besuchenden sowie eine generelle FFP2-Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende. Weitere Infos finden Sie hier.
07.06.2022
Aktuelle Besuchsregelungen für Pflegeheime
Generell gilt in unseren Häusern der Pflege, dass – auch von immunisierten Besuchern – bei Betreten ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss (Schnelltest höchstens 24 Std. / PCR-Test höchstens 48 Std. alt, außer in Baden-Württtemberg, dort gilt: Schnelltest bei nicht immunisierten Besuchern höchstens 6 Std. / PCR-Test höchstens 24 Std. alt) und zudem ein Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (Rheinland-Pfalz / Bayern) bzw. eine FFP2-Maske (Baden-Württemberg) getragen werden muss. Weitere Infos finden Sie hier >.
25. März 2022
Aktualisierte Besuchsregelungen in Einrichtungen der Teilhabe
Ab sofort gibt es keine Besuchsbeschränkungen mehr für Besuche in Bewohnerzimmer und in den Gemeinschaftsbereichen. Alle weiteren Regelungen bleiben bestehen. Weitere Infos finden Sie hier.
03. März 2022
Neue Besuchsregelungen in Einrichtungen der Teilhabe ab 28. Februar 2022
Für geimpfte oder genesene Besuchende gibt es keine Besuchsbeschränkung mehr in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene gilt in der Warnstufe, dass maximal 10 nicht immunisierte Personen gleichzeitig Besuche bei Bewohnenden möglich ist. In der Alarmstufe dürfen nur noch fünf nicht immunisierte Personen gleichzeitig zu Besuch kommen. Der Zutritt zur Einrichtung ist nur mit vorherigem negativen Antigentest oder PCR-Test gestattet. Weitere Infos finden Sie hier.
17. Januar 2022
Neue Besuchsregelungen für Pflegeheime
Ab dem 17. Januar gilt für Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg: Nicht-immunisierte Besucher von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen beim Besuch eine negativen Antigen-Schnelltestnachweis vorlegen, der maximal 6 Stunden sein darf; alternativ berechtigt auch ein maximal 24 alter Stunden negativer PCR-Test zum Zutritt.
15. Dezember 2021
Neue Zugangsregelungen für Pflegeerinrichtungen in der Stiftung Liebenau
Ab dem 20. Dezember müssen nicht immunisierte Besucher/Externe (Ärzte/Therapeuten/Handwerker/Seelsorger/Mieter des Service Wohnen) einen PCR-Test vorweisen, um die Einrichtung betreten zu können (48 h gültig, Ausnahmen zur Sterbebegleitung bestehen). Auch von immunisierten Besuchern muss ein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden. Weitere Infos finden Sie hier >.
25. November 2021
Neue Besuchsregelungen für Angehörige in der Eingliederungshilfe ab 24. November 2021
Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder genesen sind, müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorweisen können. Ohne den Impf- oder Genesenennachweis muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Weitere Infos finden Sie hier.
23. September 2021
Besuchsregelungen in Einrichtungen der Liebenau Teilhabe ab September 2021
Ab sofort gibt es sowohl in den Einrichtungen der Pflege als auch in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe keinerlei Beschränkungen bei der Besucherzahl mehr. Es gilt grundsätzliche eine MNS-Maskenpflicht für Besuchende. In den Werkstätten und Förderbereichen besteht eine FFP2 Pflicht. Geimpfte/genesene Besucher müssen keinen negativen Test vorlegen. Weitere Infos finden Sie hier.
16. September 2021
3G für externe Gäste in Kantinen
Für externe Gäste in unseren Kantinen wenden wir die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) an. Der Testnachweis wird an der jeweiligen Kasse abgefragt. Wer keinen Test vorweisen kann, kann das Essen in den Außenbereichen einnehmen oder das Essen mitnehmen.
Für Mitarbeitende der Stiftung Liebenau und betreute Menschen ändert sich nichts. Sie können wie bisher zu den gestaffelten Essenszeiten in die Kantinen kommen.
17. August
Aktuelle Besuchsregelungen in den Häusern der Pflege
Generell gilt in unseren Häusern der Pflege, dass bei Betreten ein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt und eine FFP2-Maske getragen werden muss. Der Schnelltest entfällt für alle Genesenen und Geimpften. Weitere Infos finden Sie hier >.
01. Juli 2021
Besuchsregelungen in Einrichtungen der Liebenau Teilhabe ab 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli gelten neue Besuchsregeln in den Einrichtungen der Liebenau Teilhabe. Sie basieren auf den gesetzlichen Auflagen der Landesregierung Baden-Württemberg (CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeheime) in Verbindung mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und werden laufend an aktuelle Veränderungen angepasst. Weitere Infos finden Sie hier.
30. Juni
Weitere Öffnungsschritte für Stiftungskantinen und Glashauscafé
Ab 1. Juli dürfen auch externe Gäste wieder in den Kantinen Platz nehmen. Voraussetzung für alle Gäste im Glashauscafé und für externe Gäste in den Kantinen ist die Kontaktverfolgung. Ein entsprechendes Formular wird bei der Essensausgabe ausgehändigt. In der Kantine Liebenau und im Glashauscafé können Gäste ihre Daten auch über das Online-Tool lunchgate erfassen. Der Weg dorthin führt über einen QR-Code, der an jedem Tisch angebracht ist.
Bitte halten Sie weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln ein. Der Abstand zwischen den Sitzgelegenheiten beträgt weiterhin 1,5 Meter. bitte belassen Sie die Stühle und Tische daher an ihrer Position. Wir freuen uns über Ihren Besuch uns wünschen Ihnen einen guten Appetit und eine angenehme Auszeit!
Mitarbeitende sind herzlich eingeladen, die Sitzgelegenheiten während der Öffnungszeiten zu nutzen (Einschränkung: Von Montag bis Freitag, 11 bis 12.30 Uhr steht die Kantine ausschließlich den Beschäftigten der Liebenauer Arbeitswelten zur Verfügung). Bitte nehmen Sie ausschließlich im gelb markierten Bereich Platz. Das Mittagessen wird bis 13.15 Uhr ausgegeben. Immer freitags überrascht das Kantinen-Team seine Gäste mit einem Frontcooking-Gericht.
Aktuelle Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7 bis 17 Uhr
Samstag: 10.30 bis 14 Uhr
Sonn- und Feiertage: 10.30 bis 17 Uhr
Cafeteria Hegenberg
Mitarbeitende können die Sitzgelegenheiten während der Öffnungszeiten durchgängig nutzen.
Aktuelle Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 bis 17 Uhr
Samstag und Sonn-/Feiertage: 14 bis 17 Uhr
Glashauscafé
Alle sind herzlich willkommen, die Sitzgelegenheiten während der Öffnungszeiten zu nutzen. Der Betrieb ist im Einbahnsystem organisiert, bitte achten Sie auf die Laufwege. Der Mittagstisch wird wie gewohnt von 11.45 bis 13.30 Uhr in den Cafébetrieb eingeblendet.
Aktuelle Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr
Samstag: 9 bis 12.30 Uhr
15. Juni
Akademie Schloss Liebenau öffnet vorsichtig
Lang ersehnt startet die Akademie Schloss Liebenau ab dieser Woche wieder teilweise mit Präsenzveranstaltungen. Ein ausführliches Hygienekonzept wurde dazu ausgearbeitet. Jeder einzelne Kurs wurde und wird auf die Möglichkeit hin geprüft, ob und in welcher Form er durchgeführt werden kann. Denn auch weiterhin wird es digitale Angebote geben und auch Wechselformate zwischen Präsenz und Digital, die so genannten „blended“ Formate.
Alle Kursteilnehmer werden persönlich über die Rahmenbedingungen ihres Kurses informiert.
18. Mai
Neue Besuchsregelungen in den Häusern der Pflege
Generell gilt in unseren Häusern der Pflege, dass bei Betreten ein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt und eine FFP2-Maske getragen werden muss. Der Schnelltest entfällt für alle Genesenen und Geimpften. Weitere Infos finden Sie hier >.
25. März
Impfstart durch Mobile Impfteams in der Eingliederungshilfe der Liebenau Teilhabe
Die Impfungen für die Bewohnerinnern und Bewohner im stationären Wohnen, für die Beschäftigten in den Werkstätten, BBFs und Förderbereichen und die Klienten in den ambulanten Bereichen sind gestartet. Weitere Infos finden Sie hier >.
01. März
Informationen für Eltern, Angehörige und rechtliche Betreuer zur COVID-19-Impfung in der Liebenau Teilhabe
Parallel zu den Vorbereitungen für die Impfungen in der Stufe 2, zu der der Personenkreis der Menschen mit Behinderungen gehört, besteht für Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren in den stationären Einrichtungen und in den Ambulanten Diensten die Möglichkeit, einen Termin für eine Impfung mit dem AstraZeneca Impfstoff in einem Impfzentrum zu vereinbaren. Detaillierte Infos und Anmeldeunterlagen finden Sie hier >.
12. Februar
Weiterhin Fernunterricht im Liebenau Berufsbildungswerk
Von der Verlängerung des Lockdowns sind auch das BBW und die Josef-Wilhelm-Schule betroffen. Ab Montag, 15.02.2021 gilt weiterhin Fernunterricht in einer Heimlernphase für Auszubildende im 1. und 2. Lehrjahr, BvB, VAB und Schule. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel bei bevorstehender Prüfung, sind in Absprache mit der Bildungsbegleitung möglich. Weitere Infos finden Sie hier >.
05. Februar
Informationen zum Impfen in der Liebenau Teilhabe
Für die Einrichtungen in der Eingliederungshilfe sind die Vorbereitungen zum Impfen angelaufen. Konkrete Infos zu Priorisierung und Terminvergabe finden Sie hier >.
03. Februar
Werkstätten der Liebenau Teilhabe bleiben geöffnet
Die vom Sozialministerium erlassene Corona-Verordnung zur WfbM hat weiterhin Gültigkeit, um allen Menschen das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Aktuelle Ergänzungen, z. B. zur FFP2-Masken-Pflicht für Mitarbeitende und Beschäftigte, finden Sie hier >.
26. Januar
Weitere Einschränkungen der Besuchsregelungen in der Liebenau Teilhabe
Die Besuchsregelungen für die Einrichtungen der Liebenau Teilhabe wurden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens erneut angepasst. Neu ist unter anderem, dass die möglichen zwei Besuchenden pro Tag je Bewohnerin oder Bewohner nur dann gleichzeitig kommen dürfen, wenn beide im gleichen Haushalt leben. Der Zutritt in die Einrichtungen ist nur mit FFP2-Maske gestattet. Weitere Infos finden Sie hier >
22. Januar
Akademie Schloss Liebenau
Durch die anhaltend hohen Infektionszahlen ist weiterhin kein Präsenzbetrieb der Akademie Schloss Liebenau möglich. Kurse, die im Wechsel zwischen Präsenz und online geplant waren (blended), finden nun digital oder mit digitalem Start statt.
15. Januar
Verlängerung der Heimlernphase im BBW bis vorerst 29. Januar 2021
Es gibt weiterhin Fernunterricht in einer Heimlernphase (Auszubildende und BVB, Schule) die nächsten zwei Wochen bis zum 29.01.2021. Unsere Schule und unsere Werkstätten für die praktische Ausbildung bleiben also bis 29.01.2021 geschlossen. Diejenigen, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe Abschlussprüfung haben, werden von uns gesondert benachrichtigt. Weitere Infos finden Sie hier >.
Besuchsregelungen in den Häusern der Pflege
Generell gilt in unseren Häusern der Pflege , dass bei Betreten ein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden muss und zudem eine FFP2-Maske getragen werden muss. Für alle weiteren Verordnungen und spezifischen Gegebenheiten vor Ort, möchten wir Sie bitten, sich an das jeweilige Haus der Pflege zu wenden. Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen zu Besucherregelungen, den Hygienekonzepten usw. Auch Ihren Besuch können Sie hier telefonisch anmelden.
22. Dezember
Liebenau Berufsbildungswerk ist geschlossen
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist das Berufsbildungswerk (BBW) voraussichtlich bis zum 11. Januar 2021 geschlossen. Am 7. Januar trifft sich der BBW-Krisenstab. Sie werden dann zeitnah an dieser Stelle über einen eventuellen späteren Öffnungszeitpunkt informiert.
17. Dezember
Öffnungszeiten im Liebenauer Landleben
Das Liebenauer Landleben hat mit dem gewohnten Sortiment weiterhin geöffnet. Im Laden sind 40 Kunden gleichzeitig erlaubt, bei Bedarf wird an der Türe reguliert. Der Mittagstisch im „take away“-Betrieb für Mitarbeitende ruht vom 23. Dezember bis 6. Januar.
Einkaufen kann man zu den gewohnten Öffnungszeiten mit folgenden Ausnahmen: 24. und 31. Dezember: 9 bis 12.30 Uhr. Geschlossen ist am Samstag, 2. Januar.
Öffnungszeiten der Kantinen und Cafeterien
Damit Bewohnerinnen und Bewohner sich an den Feiertagen in angenehmer Atmosphäre treffen können, haben die Kantinen und Cafeterien in Liebenau und Hegenberg nachmittags geöffnet und bieten Kuchengenuss zur Kaffeezeit.
- 25., 26. und 27. Dezember: 13.00 bis 16.30 Uhr
- 28. – 30. Dezember: 8.00 bis 16.00 Uhr
- 1. – 3. Januar: 13.00 bis 16.30 Uhr
- 4 – 5. Januar: 8.00 bis 16.00 Uhr
- 6. Januar: 13.00 bis 16.30 Uhr
- 7. – 8. Januar: 8.00.00 bis 16 Uhr
- 9. – 10. Januar: 13 bis 16.30 Uhr
Am 24. und 31. Dezember bleibt die Kantine geschlossen.
Hegenberg
26. - 30. Dezember: 13.30 bis 16.30 Uhr, 2. bis 10.Januar: 13.30 bis 16.30 Uhr. Geschlossen ist die Cafeteria am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar.
Rosenharz
25. – 29. Dezember: 14 – 16.30 Uhr, 2. – 3. Januar: 14 bis 16.30 Uhr, 6. – 8. Januar: 14 bis 16.30 Uhr. Vom 30. Dezember bis 1. Januar sowie am 6. Januar ist die Cafeteria geschlossen.
Besuchsregelungen in den Häusern der Pflege
In den Häusern der Pflege sind weiterhin Besuche möglich, allerdings nur unter strengen Vorsichtsmaßnahmen. Pro Bewohner sind maximal 2 Personen pro Besuch und pro Tag gestattet, diese dürfen keinerlei Anzeichen von Atemwegserkrankungen haben und keinen Kontakt zur Corona-Infizierten. Falls Infektionen auftreten, können Besuche in den betreffenden Häusern untersagt werden. Da sich die Situation zurzeit rasch ändert, werden Besucher gebeten, in jedem Fall vor ihrem Besuch in dem betreffenden Haus anzufragen, ob und unter welchen Bedingungen der Besuch möglich ist.
Besuche in den Häusern der Liebenau Teilhabe
Besuche sind möglich, allerdings unter strengen Vorsichtsmaßnahmen. Pro betreute Person sind maximal 2 Personen pro Tag gestattet, wenn sie keinerlei Corona-Symptome aufweisen, Risikokontakt hatten oder unter Infektionsverdacht stehen. Sie dürfen allerdings nur gleichzeitig kommen, wenn sie entweder im gleichen Haushalt leben oder in gerader Linie verwandt bzw. Partner sind.
Werkstätten länger geschlossen
Die Werkstätten der Liebenau Teilhabe werden von 24. Dezember bis 8. Januar geschlossen.
Heimlernphase im Berufsbildungswerk
An den Standorten des Berufsbildungswerks Adolf Aich und des Regionalen Ausbildungszentrums Ulm gilt seit 15.12.2020 eine Heimlernphase.
St. Lukas-Klinik
Für den Krankenhaus- und Ambulanzbereich gilt in Zukunft folgende, vom Land vorgeschriebene, Regel: externe Besucher dürfen die Klinik nur mit einer FFP2-Maske oder einem negativen Antigen-Test betreten. Nähere Infos finden Sie hier.
08. Dezember
Bis Ende Januar 2021 keine Präsenzveranstaltungen in der Akademie Schloss Liebenau
In der Akademie Schloss Liebenau finden bis Ende Januar 2021 keine Präsenzveranstaltungen statt. Module von Weiterbildungen werden teilweise digital durchgeführt werden. Die Akademie Schloss Liebenau informiert kursbezogen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer persönlich. Parallel wird aktuell ein Extra-Online-Angebot zusammengestellt.
02. Dezember 2020
Liebenau Teilhabe: Mobiles Corona-Testteam am Start
Ab Dezember ist ein mobiles Einsatzteam in den Einrichtungen der Liebenau Teilhabe unterwegs, das bei Bedarf Corona-Schnelltests vornehmen kann. Nähere Infos finden Sie hier >
20. November 2020
Empfehlung zur Kontakteinschränkung für Besucher von Angehörigen der Liebenau Teilhabe
Wir bitten Sie zum Schutz der Menschen mit Einschränkungen sowie der Mitarbeitenden, sich möglichst an die Empfehlung zu halten, private Kontakte zu reduzieren. Weiterhin gelten verpflichtend die gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg in Verbindung mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Das bedeutet, dass jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner pro Tag grundsätzlich von zwei Personen besucht werden kann. Nähere Infos finden Sie hier >
30. Oktober
Absage aller Präsenzveranstaltungen in der Akademie Schloss Liebenau
In der Akademie Schloss Liebenau sind ab Montag, 2. November alle Präsenzveranstaltungen bis Ende des Jahres abgesagt. Es wird aktuell geprüft welche Fort- und Weiterbildungen gegebenenfalls in digitaler Form durchgeführt werden können. Diesbezüglich informiert die Akademie Schloss Liebenau kursbezogen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer persönlich.
22. Oktober
Erweiterte Maskenpflicht im Schloss Liebenau
Ab sofort wird die Maskenpflicht auch auf alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie Schloss Liebenau und auf sonstige Besprechungen im Schloss ausgedehnt. Ein Zutritt ist nicht gestattet für Personen, die eins oder mehrere der Corona-typischen Krankheitssymptome aufweisen (Fieber, trockenen Husten und/oder einen veränderten Geruchs- und Geschmackssinn).
1. Oktober
Maskenpflicht im Gebäude
Ab 1. Oktober müssen Mitarbeitende sowie externe Besucherinnen und Besucher in den Gebäuden in Liebenau (alle Verwaltungsgebäude, Kantine, Schloss) sowie in Hegenberg und Rosenharz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In allen Fluren, Treppenhäusern und Aufenthaltsbereichen, zu jedem Zeitpunkt, außer beim Essen und Trinken. Das gilt auch für das Berufsbildungswerk Adolf Aich.
17. August
Eingeschränkter Zutritt im gesamten Klinik- und Heimbereich möglich
Aufgrund der aktuell geltenden Regelungen ist im gesamten Klinik- und Heimbereich nun wieder eingeschränkter Zutritt möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
5. August 2020
Rückkehr aus einem Risikogebiet in eine Einrichtung der Liebenau Teilhabe
Die Verordnung des Sozialministeriums vom 14. Juli 2020 zur Einreise aus einem Risikogebiet (Quarantäne oder negativer Text) gilt auch für Bewohner und Bewohnerinnen der Einrichtungen der Liebenau Teilhabe. Nähere Infos finden Sie hier >
22. Juli 2020
Wieder Fortbildungen an der Akademie
Nach wochenlangem Aussetzen der Präsenzveranstaltungen, freut sich die Akademie Schloss Liebenau auf einen Neustart: Ab dem 14. September werden wieder Fort- und Weiterbildungen in Präsenzform angeboten. Natürlich unter Berücksichtigung bestehender Hygiene- und Abstandsregeln. Dies kann teilweise dazu führen, dass aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten Kurse an anderen Orten durchgeführt werden müssen beziehungsweise die Teilnehmerzahl begrenzt werden muss. Jeder einzelne Kurs erhält dazu gesonderte Informationen. Zu den Kursen >
08. Juli 2020
Aufhebung der 14-tägigen Quarantäne in den Einrichtungen der Teilhabe
In Einrichtungen zurückkehrende Personen sowie Neuaufnahmen gelten nicht mehr pauschal als ansteckungsverdächtig. Nähere Infos finden Sie hier >
Häuser der Pflege und Lebensräume wieder geöffnet
Die Häuser der Pflege sind ab 01. Juli unter Einhaltung der Hygienekonzepte des Trägers und der jeweiligen Länder wieder geöffnet. Ebenso sind in den Lebensräumen für Jung und Alt ab dem 01. Juli wieder Veranstaltungen und Aktivitäten unter Einhaltung der entsprechenden Hygienekonzepte möglich. Detailliertere Infos finden Sie hier >.
30. Juni 2020
Teilhabe: Weitere Lockerungen der Besuchsregeln ab 1. Juli
Die Liebenau Teilhabe hat die Besuchsbegrenzungen für ihre Einrichtungen nochmals gelockert. Nähere Infos finden Sie hier >
17. Juni 2020
Werkstätten und Förderbereiche nehmen Vollbetrieb wieder auf
Das baden-württembergische Sozialministerium erlaubt die Aufnahme des Vollbetriebs der Werkstätten und Förderbereiche zum 22. Juni. Wichtigste Neuerung: Die Wiederaufnahme der Arbeit ist Pflicht. Nähere Infos finden Sie hier >
16. Juni 2020
Teilhabe lockert Regelungen für ihre Einrichtungen
Die Liebenau Teilhabe hat ihre Regelungen sowohl für Heimfahrten der Bewohner als auch für Besuche in den Einrichtungen angepasst. Nähere Infos finden Sie hier >
28. Mai 2020
Psychiatrische Institutsambulanzen der St. Lukas-Klinik wieder geöffnet
Die Psychiatrischen Institutsambulanzen der St. Lukas-Klinik können ab sofort unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygieneauflagen wieder Termine vergeben. Nähere Infos finden Sie hier.
25. Mai 2020
BBW Open 2020 fällt aus
Das für den 27. September 2020 geplante Tag der offenen Tür im Berufsbildungswerk Adolf Aich (BBW) in Ravensburg, fällt aus. Weitere Infos finden Sie hier.
22.05.2020
RAZ Ulm bietet Abhol- und Lieferservice an
Die Metzgerei- und Bäckereiverkaufsläden des Regionalen Ausbildungszentrums (RAZ) Ulm in der„Schillerstraße 15“ bieten ab sofort einen Abhol- und Lieferservice an. Weitere Infos finden Sie hier.
15. Mai 2020
Besuche in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe wieder möglich
Besuche sind ab dem 18. Mai gemäß den gesetzlichen Auflagen der Landesregierung Baden-Württemberg und nur nach vorheriger Anmeldung bei der entsprechenden Einrichtung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier >
14. Mai 2020
Akademie Schloss Liebenau
Fort- und Weiterbildungen, kollegiale Beratungen und Praxisberatungen fallen alle bis Ende August aus. Es werden keine Ersatztermine organisiert. Für ausgefallene Module von Weiterbildungen organisiert die Akademie in Absprache mit der jeweiligen Kursleitung und den Praxisberatenden Ersatztermine. So können Teilnehmende einen Abschluss mit Zertifikat erhalten. Die Beratungsgespräche für Mitarbeitende und Führungskräfte im Kontext der Corona-Pandemie sind davon unberührt und finden nach Bedarf statt. Rückfragen unter 0 7542 10-1470 oder per Mail an akademie(at)stiftung-liebenau.de
13. Mai 2020
Besuche in den Häusern der Pflege eingeschränkt möglich
Seit Mai (Baden-Württemberg: 18.05., Bayern: 11.05., Rheinland-Pfalz: 07.05.) gelten eingeschränkte Besuchsregelungen in unseren Häusern der Pflege. Detailliertere Infos finden Sie hier.
8. Mai 2020
Stufenweise Wiedereröffnung der Werkstätten
Die Werkstätten der Liebenauer Arbeitswelten öffnen sukzessive und unter Beachtung der Bestimmungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sowie unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregelungen wieder ihren Betrieb. Weitere Informationen finden Sie hier >
6. Mai 2020
Aufhebung der Ausgangssperre gilt nicht für Menschen in der Eingliederungshilfe
Weitere Informationen finden Sie hier >
4. Mai 2020
Schrittweise Wiederöffnung des Ausbildungsbetriebes im Liebenauer Berufsbildungwerk
Im ersten Schritt werden vorrangig die diesjährigen Abschlussprüflinge an ihre Ausbildungsplätze und in ihre Berufsschulklassen an den beiden Standorten in Ravensburg und Ulm zurückkehren. Danach folgen in einem gestuften Verfahren weitere Teilnehmende. Weitere Informationen finden Sie hier >
Noch keine Gottesdienste in Liebenau
Am 2. Mai hat die Landesregierung unter anderem beschlossen, dass ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste stattfinden dürfen. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit unserer Bewohnerinnen und Bewohner, werden in Liebenau allerdings bis auf Weiteres noch keine Gottesdienste stattfinden. Das Angebot der Seelsorge bleibt davon unberührt. Weiterhin ist das Seelsorgeteam unter der Telefonnummer 07542 10-2030 für persönliche Anliegen erreichbar.
30. April 2020
Schrittweise Öffnung der WfbMs ab 4. Mai
Das Sozialministerium Baden-Württembergs hat eine stufenweise Wiedereröffnung der WfbMs zum 4. Mai 2020 beschlossen. Die Liebenauer Arbeitswelten werden voraussichtlich spätestens ab 14. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. Weitere Infos finden Sie hier.
27. April 2020
Mitarbeitende der Stiftung Liebenau erhalten kostenlos textile Mund-Nasen-Masken
Das Tragen von Alltagsmasken ist seit heute bundesweit in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen Pflicht. Die Stiftung Liebenau hat daher beschlossen, allen Mitarbeitenden kostenlos wiederverwendbare Masken für den privaten Gebrauch zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich bei diesen Masken nicht um medizinische Mundschutzmasken, diese sind für die Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen vorbehalten.
Die Behelfs-Mund-Nasen-Masken werden im Liebenauer Nähwerk hergestellt und können auch käuflich erworben werden. Weitere Infos finden Sie hier.
21. April 2020
Zahnarztpraxis in Liebenau wieder geöffnet
Die Zahnarztpraxis in Liebenau ist jetzt wieder vollständig erreichbar. Ab Montag, 20. April können medizinisch notwendige Behandlungen vorgenommen werden, entsprechend der Corona-Verordnung für Zahnärzte, die die Landesregierung am 13.4. erlassen hat. Um den Aufenthalt im Wartezimmer zu vermeiden, sollte vorab per Telefon, 07542 10-5330, oder E-Mail, info(at)zahnarzt-bago.de, eine Terminvereinbarung erfolgen.
20. April 2020
Werkstätten bleiben geschlossen
Die Schließung der WfbMs verlängert sich bis zum 03. Mai. Weitere Infos finden Sie hier.
Weiterhin keine Gruppenangebote
Ferien- und Freizeitveranstaltungen der Ambulanten Dienste Bodenseekreis und LK Ravensburg sowie der Interdisziplinären Frühförderstelle bleiben bis zum 03. Mai untersagt.
18. April 2020
Aktuelle Maßnahmen und Zahlen
Wie die aktuelle Situation in der Stiftung Liebenau ist, haben wir in einem aktuellen Überblick zusammengestellt. Dort erfahren Sie Hintergründe zu Maßnahmen, zur Arbeit der Krisenstäbe und die Anzahl der uns gemeldeten Corona-Fälle in den Einrichtungen der Stiftung Liebenau.
17.04.2020
Ausbildungsbetrieb ruht weiterhin - schrittweiser Wiedereinstieg voraussichtlich ab 4. Mai
Der Ausbildungs- und Schulbetrieb an den Standorten des Liebenau Berufsbildungswerks (BBW) in Ravensburg und Ulm ruht auch weiterhin aufgrund der Coronakrise. Die Teilnehmenden befinden sich nach wie vor in der betreuten Heimlernphase.
Das BBW wartet derzeit auf eine entsprechende Weisung des baden-württembergischen Kultusministeriums und rechnet nach dem aktuellen Stand damit, am 4. Mai 2020 zunächst mit den Abschlussklassen wieder beginnen zu können. Weitere Informationen folgen.
16. April 2020
Neue Regelungen in der Teilhabe
Stationäre Einrichtungen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen dürfen nach einer Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg unter bestimmten Auflagen ein Besucherrecht erteilen. Weitere Infos finden Sie hier.
14. April 2020
Gemeinschaftsräume der Lebensräume bleiben geschlossen
Die Gemeinschaftsräume der Lebensräume für Jung und Alt verlängern ihre Schließzeit bis zum 31. Mai. Weitere Infos finden Sie hier.
08. April 2020
Ausgangsbeschränkung für Heimbewohner
das Sozialministerium Baden-Württemberg hat am 07.04.2020 eine Ausgangsbeschränkung für Heimbewohner erlassen. Die Verordnung dient dem Schutz besonders stark gefährdeter Personen und gilt ab sofort, vorerst bis zum 19.04.2020.
Ein Verlassen der Einrichtung ist für die Bewohnerinnnen und Bewohner nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich:
- wenn dies für eine dringende medizinische Versorgungsleistung erforderlich ist.
- für Versorgungsgänge für von der Einrichtung ungedeckte tägliche Versorgungsbedarf
- für die Bewegung an der frischen Luft(allein oder zu zweit), wenn auf dem Gelände der Einrichtung nicht ausreichend Bewegungsmöglichkeiten gegeben sind.
Einrichtungen der Behindertenhilfe sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen, wenn nach Einschätzung der Leitung der Einrichtung mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden muss.
Tablets für die Teilhabe
Um den Kontakt mit den Angehörigen auch während des Besuchsverbots aufrecht zu erhalten, wurden alle Standorte der Liebenau Teilhabe, die Bedarf haben, mit Tablets ausgerüstet. Weitere Infos finden Sie hier.
FuD im Bodenseekreis bieten telefonische Beratung
Sprechzeiten:
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Frau Leyla Bozyigit, Telefon +49 173 2702520, leyla.bozyigit(at)stiftung-liebenau.de
Dienstag und Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr, Frau Bärbel Ströbele, Telefon +49 173 3957752, baerbel.stroebele(at)stiftung-liebenau.de
06. April 2020
Aktion "Pflegesterne" richtet sich an gelernte Pflegekräfte
Die Stiftung Liebenau unterstützt die Aktion „Pflegesterne“, eine breite gesellschaftliche Bewegung, die ehemalige Pflegekräfte anspricht und kurzfristig und unbürokratisch mit suchenden Einrichtungen zusammenbringt.
Laut Schätzungen sind rund 575.000 Pflegekräfte nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind. Ihre fachliche Hilfe und Unterstützung wird aber in der aktuellen Krise dringend benötigt. Die Aktion „Pflegesterne“ spricht diese Fachkräfte an und gibt ihnen die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert auf der Plattform Pflegesterne.de zu melden. Gleichzeitig können Einrichtungen dort ihre Bedarfe melden.
02. April 2020
Jubiläumsfeiern werden abgesagt
Mit vielen Veranstaltungen wollten wir in diesem Jahr unser Jubiläum feiern. Zum Schutz der Menschen, die in der Stiftung Liebenau leben und arbeiten, und zum Schutz unserer Gäste sind bis zu den Sommerferien alle Feiern abgesagt.
01. April 2020
Fort- und Weiterbildungen in der Akademie weiterhin abgesagt
Die Akademie Schloss Liebenau sagt alle Fort- und Weiterbildungsmodule bis einschließlich 12. Juni 2020 ab.
Berufsbildungswerke machen digital weiter
Konkret bedeutet das für die Praxis, dass Aufgaben und Lernangebote von den Teilnehmenden von zu Hause bearbeitet und in „virtuellen Klassenzimmern“ besprochen werden. Weitere Infos finden Sie hier.
27. März 2020
Seelsorge findet weiterhin statt
Derzeit finden keine Gottesdienste statt, doch das Seelsorgeteam in Liebenau ist nach wie vor für Bewohnerinnen und Bewohner, sowie für Mitarbeitende da. Gespräche finden über das Telefon oder auch persönlich mit ausreichend Abstand statt, denn für viele betreute Menschen ist der persönliche Kontakt so leicht nicht ersetzbar. Hier gibt es dazu weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten >
25. März 20202
Zahnarztpraxis wieder geöffnet
Die Zahnarztpraxis in Liebenau nimmt ab Montag den 30. März den Betrieb wieder auf. Der Betrieb ist vorerst beschränkt auf Notfälle und telefonische Beratungen. Eine Kontaktaufnahme kann nur telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
23. März 2020
Tarifverhandlungen ausgesetzt
Angesichts der Entwicklungen rund um die Verbreitung des Coronavirus/COVID-19 ist die geplante Verhandlungsrunde in der Tarifauseinandersetzung zwischen Liebenau Leben im Alter und der Gewerkschaft ver.di ausgesetzt worden. Die Entscheidung dazu haben beide Verhandlungsparteien einvernehmlich getroffen.
19. März 2020
Werkstätten geschlossen
Seit heute sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen der der Liebenau Service GmbH, des Liebenauer Landlebens und der Liebenau Holding geschlossen. Somit sind jetzt alle Werkstätten der Liebenauer Arbeitswelten von der Schließung betroffen.
18. März 2020
Liebenau Teilhabe mit umfassenden Sicherheitsmaßnahmen
In der Liebenau Teilhabe wurde weitreichende Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen Arbeit und Bildung, sowie Wohnen getroffen. Ab Mittwoch, dem 19.März wird ein Großteil der Werkstätten sowie Förder- und Betreuungsbereiche geschlossen. Ausnahmen davon gibt es an den Standorten Markdorf und Leutkirch, wo die Beschäftigten angemessene Isolationsmöglichkeiten vorfinden. Alle anderen Beschäftigten werden in ihrer jeweiligen Wohnsituation betreut.
Bereits seit dem 13. März gilt in allen stationären Einrichtungen ein generelles Besuchsverbot. Damit wurde eine Anordnung der Landesregierung umgesetzt, die für Krankenhäuser und Pflegeheime gilt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Teilhabe.
Auftragsannahme in der KFZ-Werkstatt Liebenau
Um einen unbedenklichen Betrieb der KFZ-Werkstatt in Liebenau aufrechterhalten zu können, gelten ab sofort einige, kleinere Änderungen in der Auftragsabwicklung.
- Die Auftragsannahme erfolgt ausschließlich telefonisch
- Schlüssel und Fahrzeugpapiere nach Absprache bitte in den Briefkasten einwerfen
- Barverkäufe entfallen; Reparatur nur auf Rechnung
- Lediglich der Wasch- und Wertkartenverkauf wird eingestellt
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte zu den gewohnten Öffnungszeiten an das Werkstatt Team unter: 07542/10-6355.
17. März 2020
Empfang
Die Öffnungszeiten am Empfang in Liebenau werden reduziert auf 7.00 bis 15.00 Uhr.
Schließung Wohnangebote
Alle stationären Wohnangebote der Teilhabe und die Stationen und Wohngruppen der Liebenau Kliniken sind für Besucher geschlossen.
Berufsbildungswerk setzt Ausbildungs- und Schulbetrieb aus
Im Zuge der landesweiten Schulschließungen hat das BBW seine Angebote in Berufsvorbereitung, Ausbildung und Qualifizierung an den Standorten Ravensburg und Ulm bis auf Weiteres unterbrochen. Ebenfalls geschlossen: Die Ausbildungsrestaurants in Ravensburg und Ulm sowie der Metzgerei- und Bäckereiverkauf in der Münsterstadt.
16. März 2020
Fort- und Weiterbildungen in der Akademie abgesagt
Die Akademie Schloss Liebenau sagt alle Fort- und Weiterbildungen bis einschließlich 17. April ab.
Glashaus Café schließt
Das Glashaus Café in Liebenau bleibt ab Dienstag, den 17.März bis auf weiteres geschlossen. Nicht davon betroffen ist das Liebenauer Landleben, hier wird der Betrieb zu den üblichen Öffnungszeiten aufrecht erhalten.
13. März 2020
Schulen in Baden-Württemberg ab Dienstag geschlossen
Ab kommenden Dienstag bis Ende der Osterferien bleiben alle Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg geschlossen. Davon ist auch unser Berufsbildungszentrum Adolf Aich in Ravensburg (Josef-Wilhelm-Schule) und das Regionale Ausbildungszentrum Ulm (Max-Gutknecht-Schule) betroffen. Bei Fragen zur Bildungsbegleitung und zum Wohnen wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an die jeweilige Einrichtung.
Häuser der Pflege für Besucher geschlossen
In allen unseren Häusern der Pflege ist ab sofort der Zutritt für Besucher und Angehörige verboten!Ausnahmen sind therapeutisch oder medizinisch notwendige Besuche oder das Betreten von Handwerkern für nicht aufschiebbare bauliche Maßnahmen sowie für Angehörige bei Vorliegen eines dringenden Notfalls. Bitte kündigen Sie Ihren Besuch telefonisch an.
Gemeinschaftsräume der Lebensräume werden geschlossen
In den Gemeinschaftsräumen aller Lebensräume für Jung und Alt werden sämtliche Veranstaltungen bis einschließlich Ostermontag vollständig abgesagt.
RAZ Ulm schließt Verpflegungsbereich
Ab kommenden Montag, den 16.03.2020 schließt das RAZ Ulm seinen kompletten Verpflegungsbereich. Die Schließung gilt bis auf Weiteres und betrifft das Restaurant, die Metzgerei und die Bäckerei.
12. März 2020
Besuche in unseren stationären Einrichtungen
Wir empfehlen, sich vor dem Besuch einer stationären Einrichtung telefonisch über die aktuelle Situation dort zu informieren. Bitte verzichten Sie unbedingt auf einen Besuch, wenn Sie oder ein Familienangehöriger von einer Reise aus den aktuellen Risikogebieten zurückgekehrt sind. Dies gilt auch, sollten Sie wissentlich Kontakt mit Personen gehabt haben, die sich in den Risikogebieten aufgehalten haben. Zu den Risikogebieten zählen aktuell: China, Iran, Italien, Südkorea und die französischen Regionen Grand Est, Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne. Quelle: Robert Koch Institut.
Bestätigter Verdachtsfall in Zahnarztpraxis in Liebenau
In der Zahnarztpraxis in Liebenau gibt es einen bestätigten Corona-Fall. Die Gesundheitsbehörden wurden umgehend eingeschaltet und stehen in Austausch mit allen Kontaktpersonen. Alle Beteiligten haben verantwortungsvoll darauf reagiert und die nötigen Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden und betreuten Menschen veranlasst. Bis auf weiteres bleibt die Praxis geschlossen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Absage von Veranstaltungen
Bis einschließlich 13. April werden von Stiftungsseite keine Veranstaltungen mehr ausgerichtet, bei denen mit mehr als 20 Teilnehmern zu rechnen ist. Im Einzelfall kann es auch zur Absage anderer Veranstaltungen kommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld direkt vor Ort.