Der Bundestag hat sich am 7. April in erster Lesung mit dem sogenannten Pflegebonusgesetz befasst. Die Abgeordneten haben einen vom Gesundheitsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beraten und zur weiteren Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Laut Entwurf sollen je 500 Millionen Euro für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser sowie der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Verband der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg weist darauf hin, dass auch die Beschäftigten in der Behindertenhilfe diese Würdigung verdienen. Genauso wie die Beschäftigten in der Pflege hätten sie während der schon über zwei Jahre andauernden Corona-Pandemie erhebliche Mehrarbeit geleistet und zahlreiche zusätzliche Belastungen gehabt. Dazu zähle etwa die Betreuung und Pflege von corona-infizierten Klienten unter Isolationsbedingungen, das häufige Einspringen für erkrankte oder in Quarantäne befindliche Kollegen, die Umsetzung der wechselnden Schutz- und Hygienemaßnahmen durch die zahlreichen Anpassungen der Corona-Verordnungen, aber auch die psychischen Belastungen durch das anhaltend hohe Infektionsrisiko in den Diensten, Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
„Sowohl die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als auch die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe haben während der Corona-Pandemie Großartiges geleistet und sich bis an die Grenzen der Belastbarkeit für die von ihnen betreuten Menschen eingesetzt.“ erläutert Jörg Munk, Vorstandsmitglied im Verband der Komplexeinrichtungen und Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe gGmbH und ergänzt: „Alle zusammen haben sie den Corona-Bonus als gesellschaftliche Anerkennung ihrer besonderen Belastungen mehr als verdient. Es kann deshalb nicht sein, dass ausgerechnet die Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe nicht berücksichtigt werden sollen. Auch an sie muss diese sehr begrüßenswerte staatliche Sonderleistung in gleicher Höhe ausgezahlt werden.“
Mit dieser Forderung steht der Verband der Komplexeinrichtungen nicht alleine. Auch zahlreiche weitere Fachverbände auf Landes- und Bundesebene, darunter der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB e. V.), der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) und die Diakonie Württemberg, setzen sich für eine Ausweitung des Pflegebonus auf die Behindertenhilfe ein.
Zuständig für die Auszahlung des Corona-Bonus wären dann nicht, wie im Falle der Pflege, die Kranken- und Pflegekassen, die die zusätzlichen Aufwendungen wiederum vom Bund erstattet bekommen würden. „Der Bund, die Länder und in Baden-Württemberg die für die Eingliederungshilfeleistungen zuständigen Stadt- und Landkreise sind hier gefordert, eine Lösung zu finden.“ stellt Jörg Munk klar. „Sozialminister Lucha fordern wir auf, gemeinsam mit dem Bund und den Stadt- und Landkreisen einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe auf den Weg zu bringen.“
Die Initiative - Verband der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg e.V.
Der Verband der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg vertritt die Interessen von insgesamt 18 Einrichtungen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg. Die Mitgliedseinrichtungen des Verbands sind: Badischer Landesverein für Innere Mission (Karlsruhe) Caritasverband Freiburg-Stadt (Freiburg), Diakonie Kork (Kehl-Kork), Diakonie Stetten (Kernen-Stetten), Die Zieglerschen (Wilhelmsdorf), Evangelische Stiftung Lichtenstern (Löwenstein), Habila GmbH (Tübingen), Johannes-Diakonie Mosbach (Mosbach), LAG Lautenbach (Herdwangen-Schönach) , Mariaberg (Gammertingen), Nikolauspflege (Stuttgart), Sonnenhof (Schwäbisch Hall), Stiftung Haus Lindenhof (Schwäbisch Gmünd), Stiftung Liebenau (Meckenbeuren), Stiftung St. Franziskus (Schramberg-Heiligenbronn), St. Jakobus gGmbH (Wangen-Haslach), St. Josefshaus Herten (Rheinfelden), Vinzenz von Paul (Stuttgart).