Als vor über einem Jahr die Bagger kamen, war die Skepsis bei der unmittelbaren Nachbarschaft noch zu spüren, musste sie sich für den Bau des Hauses doch von dem grünen Mittelpunkt, einem parkähnlichen Gelände, verabschieden. Doch als sich Mitte Januar die Türen zur Besichtigung öffneten, zeigten die über 80 Besucher vor allem Begeisterung und Optimismus, denn der Bau fügt sich harmonisch in die Umgebung ein. Umrahmt wird er von einer Grünanlage, Bänke laden zum Verweilen ein, um den Blick auf Ravensburg mit seinen Türmen genießen zu können. Menschen können sich begegnen und einfach nur ein Schwätzchen halten. „So wird aus den manchmal schon strapazierten Begriffen ‚Teilhabe und Inklusion‘ sicher schon bald gelebtes Miteinander“, zeigte sich Carla Gitschier, Bereichsleiterin Wohnen Erwachsene der Liebenau Teilhabe, überzeugt.
Aktive Quartiersarbeit
In unmittelbarer Nähe befinden sich Läden für den täglichen Bedarf, die Kirchengemeinden, Banken, eine Apotheke oder verschiedene Ärzte. Im Zentrum des Quartiers bietet der „Rahlentreff“ unter Leitung der Stiftung Liebenau Räumlichkeiten und verschiedene Angebote bei denen sich Bürger bürgerschaftlich engagieren und die auch die neuen Bewohner der Galgenhalde nutzen können. Ein weiterer Kooperationspartner ist das benachbarte Pflegeheim St. Meinrad der Stiftung Liebenau. Hier wird auch für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner gekocht. Sie können dort aber auch an den Gottesdiensten oder an dem regelmäßig stattfindenden „Offenen Café“ teilnehmen.
Recht, dort zu wohnen, wo andere auch leben
Das Wohnhaus selbst besticht durch Großzügigkeit, hochwertige Materialien und ein lichtdurchflutetes Ambiente. Die Küchen und Zimmerausstattungen wurden vom Berufsbildungswerk Adolf Aich gebaut. Fernseh-, Telefon- und Internetanschluss sind in jedem Zimmer verfügbar. Die Bewohner, die nach und nach einziehen, kommen zum Großteil aus dem Landkreis Ravensburg. Der Neubau entstand nicht zuletzt deswegen, weil viele Menschen mit Unterstützungsbedarf dort wohnen wollen, wo andere auch leben – nämlich mitten in der Stadt oder der Kommune. Verankert ist dieses Recht in der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch den Bau solcher Häuser werden die gesetzlichen Vorgaben der Landesheimbauverordnung und der Rahmenvereinbarung mit dem Landkreis Ravensburg zur Dezentralisierung von Komplexstandorten umgesetzt.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat das Wohnhaus aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg mit 892.754 Euro gefördert.
Großes Interesse an Wohnhaus in der Galgenhalde
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