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Informationsveranstaltung für gesetzliche Betreuer zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

MECKENBEUREN-LIEBENAU – Wir möchten Sie gerne über das Gesetz, den Umsetzungsstand in Baden-Württemberg und über die Handlungskonsequenzen für gesetzliche Betreuer informieren.

Zum 01.01.2017 hat der Gesetzgeber das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft gesetzt. Dieses soll nun in mehreren Schritten bis zum 01.01.2020 umgesetzt werden. Für die konkrete Umsetzung in die Praxis sind die Bundesländer bzw. die vom jeweiligen Bundesland im Rahmen der Landesgesetzgebung beauftragten Eingliederungshilfeträger zuständig.

 

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Bundesteilhabegesetz im Wesentlichen drei Zielsetzungen:

  • die bisherige Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung soll sich zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln,
  • die Eingliederungshilfeleistungen sollen sich stärker personenzentriert an den Bedarfen der Menschen mit Behinderung ausrichten
  • und es soll keine zusätzliche Ausgabendynamik entstehen.

Wir möchten Sie gerne im Rahmen einer Informationsveranstaltung über das Gesetz, den Umsetzungsstand in Baden-Württemberg und über die Handlungskonsequenzen für Sie als gesetzliche Betreuer informieren. Neben einer Einführung durch Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH, wird Herr Rechtsanwalt Dr. Krause Ihnen die Systematik des BTHG vermitteln und anschließend auf Ihre Rückfragen eingehen.


Es stehen für Sie zwei Terminalternativen zur Verfügung:


Freitag, 23. März 2018, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,


oder


Freitag 20. April 2018, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Beide Veranstaltungen finden im Gallussaal in Liebenau statt.

 

Bitte melden Sie sich verbindlich für eine dieser Veranstaltungen über das Sekretariat, Frau Herz (elisabeth.herz(at)stiftung-liebenau.de) an.

 

 

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Pressekontakt:
Stiftung Liebenau
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88074 Meckenbeuren 
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