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Landes-Beauftragte zu Besuch

MECKENBEUREN/RAVENSBURG - Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg, informierte sich bei ihrem Besuch über inklusive Angebote und die Arbeit in der Stiftung Liebenau. In Gesprächen mit Werkstatträtinnen und -räten, Mitarbeitenden sowie Stiftungsverantwortlichen, kam es zum intensiven fachlichen und persönlichen Austausch.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer (4.v. r.), besuchte die Stiftung Liebenau.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer (4.v. r.), besuchte die Stiftung Liebenau.

Gelebte Inklusion
In Ravensburg informierte sich Simone Fischer zunächst über das Bildungs- und Förderzentrum KuBiQu der Stiftung Liebenau. Das innovative KuBiQu ist ein Kooperationsprojekt mit der Unternehmensgruppe PRISMA. Täglich gibt es Förderangebote in den Bereichen Kunst, Bewegung, Musik, Lernen und Arbeit, für Menschen mit Einschränkungen – auch in Kooperation mit weiteren Partnern im Quartier. Fischer bezeichnete das Angebot als gelungenes Beispiel für das Miteinander und die Chancen von Inklusion in der Quartiersentwicklung.

 

Einblick
Um Chancen und die Teilhabe am Arbeitsleben ging es im Gespräch mit Melanie Rosenberger, Werkstatträtin und Frauenbeauftragte in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in Liebenau, und mit Andreas Grimm, Werkstattrat in der WfbM in Leutkirch. Sie gaben der Landes-Beauftragten Einblick in ihre Tätigkeit im Werkstattrat. An der Schnittstelle zwischen Werkstattbeschäftigten, Vertrauenspersonen und Werkstattleitung geht es dabei häufig um Lohnfragen und Arbeitsplatzthemen.

 

Chance liegt im Quartier
Simone Fischer bedankte sich für das offene und wertvolle Gespräch. „Arbeit schafft Selbstwirksamkeit und Teilhabe. Menschen mit Behinderungen brauchen zeitgemäße Bedingungen und einen angemessenen Lohn. Die Chance von Inklusion liegt im Quartier und in der Begegnung. Wir benötigen mehr solcher Öffnungen ins Quartier, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie trägerübergreifende Verzahnungen und Kooperationen, damit die Menschen mit Behinderungen selbstverständlicher Teil dieser Gesellschaft sind.“

 

Pandemie und Fachkräftesituation
Prälat Michael H. F. Brock, Vorstand Stiftung Liebenau, und die Geschäftsführer der Stiftung Liebenau Teilhabe, Elke Gundel und Jörg Munk, gingen auf die größte Herausforderung in der Eingliederungshilfe ein. Die durch die Pandemie noch einmal zusätzlich verschärfte Fachkräftesituation stelle eine große Belastungsprobe dar: das System und die Menschen darin, Mitarbeitende und Menschen mit Einschränkungen, die von den Schutzmaßnahmen gleichfalls stark betroffen waren, seien erschöpft. Und: „Der schon heute dünnen Personaldecke droht durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nochmals eine Belastungsprobe“ so Brock. Daher sein Appell an die Politik, die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch auszusetzen. Die Landes-Beauftragten betonte: Menschen mit Behinderungen benötigen „so viel Schutz wie nötig und so viel Autonomie wie möglich.“ Das Maskentragen und die Impfung zum Schutz vor schweren Verläufen hätten sich als zentrale Bausteine im Kampf gegen die Pandemie erwiesen. Um die gravierenden Folgen von Schutzmaßnahmen, wie psychische Erkrankungen, kognitive Rückentwicklungen und Isolation, abzumildern und zu vermeiden, setze sie darauf, dass mit geeigneten Maßnahmen die Bewegungsfreiheit und das Besuchsrecht in den besonderen Wohnformen auch im Herbst und Winter sichergestellt werden.“

 

Bundesteilhabegesetz
Bei Einblicken in eine Langzeit-Intensiv-Betreuungswohngruppe der Teilhabe sowie der St. Lukas-Klinik in Liebenau kam die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zur Sprache. Mit Blick auf Menschen mit hohen und Mehrfach-Unterstützungsbedarfen, verdeutlichte Munk, zusammen mit Alfons Ummenhofer, Geschäftsführer der St. Lukas-Klinik, dass es für diesen Personenkreis auch weiterhin Angebote in Fachzentren mit hoher Spezialisierung vor Ort brauche: zur Begleitung und Unterstützung von Menschen, die sonst nirgendwo anders unterkämen, sowie zu deren medizinischen Versorgung. Beide plädierten zudem dafür, dass künftig die stärkere Vernetzung von spezialisierten Fachzentren mit gemeindeintegrierten Wohn-, Assistenz-, Arbeits-, Bildungsangeboten und dem Gemeinwesen, im Blickfeld der inklusiven Gesellschaftsentwicklung sein müsste. Zu den hierfür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen hielten die Stiftungsverantwortlichen fest: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif und auch nicht ohne ausreichend Personal. Für die Beschäftigung brauche es attraktive Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus bedürfe es einer stärkeren Koordinierung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs.

 

Veränderungen müssen ankommen
Simone Fischer sagte: „Die Veränderungen, die unter anderem das Bundesteilhabegesetz mit sich bringen, müssen endlich bei den Menschen ankommen und mit Leben gefüllt werden. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderungen brauchen Wahlmöglichkeiten, damit sie so wohnen, arbeiten und ihren Alltag verbringen können, wie sie es sich vorstellen. Dabei handelt es sich nicht um Sonderrecht. Jeder muss die Assistenz und die zeitgemäßen Angebote bekommen, die er benötigt, um ein gutes Leben führen zu können. Wir dürfen uns nicht von Übergangsvereinbarung zu Übergangsvereinbarung hangeln.“ Es bestehe eine gemeinsame Verantwortung aller, die Veränderungen jetzt zu den Menschen zu bringen. „Darauf müssen sie sich verlassen können.“, so die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

 

 

 

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