Herausforderung in der Selbstbestimmung
Das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf autonome Lebensgestaltung stellt Menschen mit Behinderungen und Mitarbeitende der Behindertenhilfe vor neue Herausforderungen. Der erleichterte Zugang zu Genussmitteln und mangelndes Wissen über Konsumgefahren erhöhen unter anderem das Risiko für Menschen mit Behinderungen, eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln. Diese Problematik bezieht sich sowohl auf stoffgebundene Abhängigkeiten wie Alkohol oder Nikotin als auch auf nichtstoffgebundene wie beispielsweise Medienkonsum und Essverhalten. Mitarbeitende befinden sich damit zunehmend in einem Spannungsfeld von Fürsorge und Selbstbestimmung.
Erstes Präventionsangebot im Werkstattbereich
Ein erstes Präventionsangebot der Fachstelle entsteht in Kooperation mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „einfach.gut.beraten - aktionberatung – die peers“. Für dieses Pilotprojekt wurde eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) der Stiftung Liebenau als eine von vier bundesweiten Modellstandorten ausgewählt. Im Rahmen des Peer-Projektes wird ein Schulungskonzept zum Thema „Sucht und Umgang mit Suchtmitteln“ für Personen, die in einer WfbM arbeiten, entwickelt. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung sollen geschult werden, damit sie eigenständig Informationen zum Themenkomplex „Sucht und Suchthilfe" weitergeben können. Hierdurch soll das Schnittstellenmanagement zwischen Sucht- und Behindertenhilfe für Menschen mit Einschränkungen und Abhängigkeitserkrankungen erleichtert und Schwellenängste abbaut werden.
Fachvortrag für Führungskräfte
Ein Impulsvortrag von Barbara Hepp von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee, die neben der Suchtberatungsstelle der Caritas Bodensee-Oberschwaben Kooperationspartner der Fachstelle ist, sensibilisierte Führungskräfte der Liebenau Teilhabe dafür, wie eine Suchterkrankung verlaufen kann. „Vom Genuss über Missbrauch zur Abhängigkeit ist es oft ein schleichender Prozess“, erläuterte Hepp. Angehörige oder Bekannte sollten die Suchtprobleme frühzeitig ansprechen. Sie zu verharmlosen oder zuzudecken helfe nicht bei Suchtproblemen, sondern wirke sich suchtverlängernd aus.
Auch für das Fachpersonal, als primäre Bezugspersonen von Menschen mit Behinderungen, entstehe hier eine besondere Verantwortung. Auf mögliche Risikofaktoren, die in den Strukturen einer Einrichtung der Behindertenhilfe vorhanden sein können, wurde im Vortrag eingegangen. Weiterführende Workshops für Mitarbeitende sollen diese Thematik vertiefen und die Auseinandersetzung damit fördern.