Keine öffentliche Förderung durch Behindertenhilfe
Das Therapiebad wurde in den 1970er Jahren als Teil des Kinder- und Jugenddorfes Hegenberg errichtet und über Jahrzehnte öffentlich gefördert. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) – der grundlegenden Reform des Systems der Behindertenhilfe in Deutschland – ist die öffentliche Förderung von Schwimmbädern als Teil von Komplexeinrichtungen nach den früheren Vorgaben vorüber. Die Leistungsträger beteiligen sich heute weder an den Investitionskosten noch an den Kosten für den laufenden Betrieb. Politisch verfolgt das BTHG das Ziel, dass Menschen mit Einschränkungen vorhandene öffentliche Einrichtungen – wie auch Schwimmbäder – nutzen können, um am gesellschaftlichen Alltag in möglichst vielen Lebensbereichen teilzuhaben.
In die Jahre gekommen
Bereits seit dem Frühjahr 2020 war das mittlerweile in die Jahre gekommene Bad in Hegenberg aufgrund des festgestellten Sanierungsbedarfs und der beginnenden Corona-Pandemie geschlossen. Bauliche Untersuchungen haben zwischenzeitlich ergeben, dass eine umfangreiche technische Modernisierung notwendig wäre, um gesetzliche Auflagen für dessen dauerhaften Fortbetrieb zu erfüllen.
Enge Spielräume für Investitionen
Zu den Investitionskosten einer Generalsanierung kommen die jüngst massiv gestiegenen Energie- und Betriebskosten hinzu, die bei einem künftigen Fortbetrieb fortwährend zu Buche schlagen würden. In der Gesamtbetrachtung ist eine Finanzierung allein durch die Stiftung Liebenau – ohne öffentliche oder private Zuschüsse – schwer möglich. Die Entscheidung über die endgültige Beendigung des Schwimmbetriebs fällt den Stiftungsverantwortlichen schwer. Soziale Trägerorganisationen bewegen sich angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation derzeit in schwierigem Fahrwasser. Die Spielräume für Investitionen sind eng.
Gespräche zur Ortsentwicklung Hegenberg
Das Schwimmbad stand neben der eigenen Nutzung vor der Schließung Schulen und der DLRG in der Gemeinde Meckenbeuren für Angebote und Kurse zur Verfügung. Im Zuge der internen Prüfungen über Möglichkeiten zur Fortführung des Badebetriebs in Hegenberg standen die Stiftungsverantwortlichen seit 2020 daher auch in regelmäßigem Austausch mit der Gemeindeverwaltung. Dabei konnte trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten bis zuletzt keine tragfähige Lösung gefunden werden, die einen dauerhaft kostendeckenden Fortbetrieb des Schwimmbads in Hegenberg ermöglichen könnte.
Ob und wie das Gebäude umgenutzt wird, steht im Moment noch nicht fest. Dies wird Teil der Weiterentwicklung des ehemaligen Kinder- und Jugenddorfes hin zu einem pädagogisch-therapeutischen Kompetenzzentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Fachliche und bauliche Aspekte werden hier von den Stiftungsverantwortlichen im Zuge der Standortentwicklung zusammen betrachtet.