Grundlegende Veränderungen für Menschen mit Einschränkungen
Mit dem BTHG soll die Eingliederungshilfe besser und moderner werden. Menschen mit Behinderungen sollen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können wie Menschen ohne Behinderungen. Ziel des BTHGs ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden beziehungsweise diesen entgegenzuwirken.
Erfahrungen von der Basis
„Eine der wichtigsten gesetzlichen Entwicklungen für Menschen mit Behinderungen und den Mitarbeitenden steht jetzt vor der Umsetzung. Wie geht es Ihnen dabei?“ Petra Krebs eröffnete damit eine lebhafte Diskussion um Chancen und Herausforderungen, die das BTHG mit sich bringt.
Vieles noch unklar
Übereinstimmend berichteten Vertreter der Stiftung Liebenau, St. Konrad, St.-Elisabeth-Stiftung, OWB, KBZO und vom Gärtnerhof über viele Unklarheiten in der konkreten Umsetzung und bemängelten die unterschiedlichen Regelungen der 44 Stadt- und Landkreise. Es sei eine „komplette Änderung des Geschäftsmodells und der Unternehmenskultur“, meinte Ulrike Grimm von der OWB. So müssen sich die Leistungserbringer zum Dienstleister im Rahmen eines engen Struktur- und Preiskorsetts in Zeiten steigender Unsicherheiten und Risiken entwickeln.
Fachkräftemangel
Simone Fischer machte klar, dass sie unzufrieden sei mit dem Tempo der Umsetzung des BTHGs und forderte, dass im Sinne der personenzentrierten Versorgung auch neue Wege beschritten und neue Kooperationen eingegangen werden müssen. Dieser neue Ansatz zur individuellen Betreuung bedeute aber, dass mehr Mitarbeitende benötigt werden, damit das bei den Menschen mit Behinderungen auch ankomme. Doch bereits jetzt ist der Mangel an Fachkräften so groß, dass sich einzelne Einrichtungen fragen, ob sie nicht Plätze abbauen müssten, um insgesamt den gewollten Leistungsmix und eine gute Versorgung garantieren zu können.
Gestiegene Kosten
Nicht nur der erhöhte Verwaltungsaufwand durch zusätzliche Dokumentationen führe zu gestiegenen Kosten, sondern auch das „Plausibilisierungssystem von Leistungen und Vergütung“ trage zu dem Mehraufwand bei, führte Klaus Krebs von der Stiftung Liebenau aus. Dennoch, so ist der Einrichtungsleiter des Gemeindeintegrieren Wohnhauses in Amtzell überzeugt, sei das BTHG ein gutes Gesetz, denn nun müssten die Menschen sich nicht dem Angebot anpassen, sondern die Angebote müssen sich nach den Wünschen und Vorstellungen der Klientinnen und Klienten richten.
„Nur gemeinsam ist das zu schaffen“
Am Ende der Diskussionsrunde war Petra Krebs beeindruckt von dem täglichen Engagement aller Beteiligten und dankbar für die wertvollen Arbeit, die jeder leiste. Sie versprach sich weiter im Landtag für die Belange der Menschen mit Behinderungen einzusetzen, das gehe aber nur, wenn auch die unterschiedlichen Träger die Komplexität des BTHGs gemeinsam umsetzen würden.
Besuch einer Wohngemeinschaft in Amtzell
Den Abschluss bildete der Besuch einer Wohngemeinschaft der Liebenau Teilhabe, wo jeweils sechs Menschen mit Unterstützungsbedarf seit 2020 zusammenwohnen. Sowohl Petra Krebs als auch Simone Fischer zeigten sich beeindruckt von der modernen Ausstattung und der entspannten, familiären Atmosphäre im Haus. Schnell kamen sie mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch und erfuhren so hautnah, wo ihnen der Schuh drückt.