Integriert in mehreren EU-Nachbarstaaten
Das Betreuungsspektrum reicht von der Pflege, über Kindergärten hin zu medizinischen Angeboten sowie Hilfen für Menschen mit Einschränkungen. Über Oberschwaben und die Vierländerregion Bodensee hinaus in mehreren EU-Nachbarstaaten engagiert zu sein, ist Alleinstellungsmerkmal und liegt zugleich in der DNA der Stiftung Liebenau. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts reiste Stiftungsinitiator Kaplan Adolf Aich durch Europa und war selbst jahrelang in der Schweiz als Lehrer tätig. Diese Erfahrung brachte er mit als er in Tettnang Kaplan wurde. Nach Initiativen für ein neues Krankenhaus und eine Kindertagesstätte griff Aich den Vorschlag auf, sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Herausforderungen sind überall ähnlich
Heute sehen sich die Menschen in Europa und darüber hinaus mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die nahezu gleichzeitig auftreten. Es seien genannt demografischer Wandel, Klimawandel, Digitalisierung sowie Migration und Integration. Und überall stellen sich ähnliche Fragen – gerade mit Blick auf den Sozialbereich und die Sozialpolitik: Wie können qualitative, soziale Angebote aufrechterhalten werden? Wie sehen diese in Zukunft aus? Wie und woher gewinnen wir ausreichend Fachkräfte hierfür? Und wie können digitale und technische Assistenzsysteme im Arbeitsalltag helfen?
EU-Sozialpolitik schafft Rahmenbedingungen
Antworten auf diese Fragen versucht die Sozialpolitik in der EU auf Ebene ihrer Mitgliedstaaten zu geben. Diese sind hauptsächlich für die Gestaltung der jeweiligen Pflege-, Gesundheits-, Teilhabe- und Arbeitsmarktpolitik zuständig. Die Rahmenbedingungen bei Ressourcen, Personal und Aufsicht unterscheiden sich aber von Land zu Land. Ergänzend flankiert die europäische Sozialpolitik die nationalen Sozialsysteme durch europäische Wettbewerbsvorschriften, zum Beispiel durch das Beihilfeoder Vergaberecht. Dazu kommen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit oder Strukturförderinstrumente wie der Europäische Sozialfonds. So werden aus Letzterem zum Beispiel Austauschprogramme und Lernreisen im Rahmen des beliebten ERASMUS-Programms finanziert.
Verantwortlichkeit innerhalb der Staaten variiert
Historisch betrachtet, entstanden in den meisten europäischen Staaten ab Ende des 19. Jahrhunderts die Grundstrukturen der heutigen sozialen Sicherungssysteme mit ihrer jeweils eigenen Sozialstaatsarchitektur. Länder mit stärker zentralstaatlich oder stärker föderal ausgeprägten Staats- und Verwaltungskulturen unterscheiden sich bis heute hinsichtlich der Teilung der Verantwortung zwischen Zentralstaat, den Regionen/ Bundesländern/ Kantonen und Kommunen oder auch hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Vorgaben zu Sozialansprüchen und -leistungen.
Unterschiedlichkeit fordert verlässliche Partner vor Ort
Kurzum: Trotz gleicher Herausforderungen und Fragen – überall in Europa sind die Bedingungen für die soziale Arbeit in der Praxis anders. Somit startete 1998 für die Stiftung Liebenau nicht nur ihr länderübergreifendes Engagement, sondern zugleich auch eine „Lernreise”, mit dem Ziel diese Unterschiedlichkeit bei der Anbahnung neuer Projekte jenseits Süddeutschlands zu berücksichtigen. Dabei zeigte sich, dass neben einer sorgsamen Prüfung der konkreten Bedingungen für ein Tätigwerden, interkulturelle Kompetenzen sowie verlässliche Partner vor Ort, mit gleichen Werten, wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung sind.