Informationen zum Umgang mit Corona in der St. Lukas-Klinik
Unser Beitrag
Wir möchten unseren Beitrag in diesen schweren Zeiten leisten. Darum berücksichtigen wir die aktuell erlassenen Gesetze, Regelungen und Empfehlungen. Wir haben in allen unseren Einrichtungen die Hygienestandards noch erhöht. Alle Mitarbeitenden sind informiert und sensibilisiert und agieren mit den höchst möglichen Sicherheitsmaßnahmen.
Zutrittsregelungen im gesamten Klinik- und Heimbereich
Liebe Besucherinnen und Besucher,
bitte beachten Sie, dass das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) ab einem Alter von 6 Jahren während des gesamten Aufenthalts im Klinik- und Heimbereich notwendig ist. Diese Regelung gilt ab dem 01.03.2023 und endet aktuell am 07.04.2023.
Wir bitten Sie, die geltenden Zutritts- und Hygienevorschriften einzuhalten und freuen uns über Ihren Besuch.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 01.03.2023 i.V.m. § 28b Infektionsschutzgesetz.
Stand 01.03.2023