Der demografische Wandel stellt die Politik und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf nimmt stetig zu. Gleichzeitig sinkt das Arbeitskraftpotential in der Pflege und Assistenz. Darüber hinaus bevorzugt die große Mehrheit der Nutzer sozialer Dienstleistungen und ihre Angehörigen eine ambulante Versorgung.
Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, ist ein Umdenken und eine Neuausrichtung des Handelns von Politik und Gesellschaft notwendig – auch im Blick auf die Digitalisierung. Das Ziel muss dabei sein, dass Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Mit der stärkeren Ausrichtung des Handelns auf Selbstbestimmung und Teilhabe kommen in der Pflege und Assistenz zunehmend auch technische Lösungen in den Blick. Durch diese sollen persönliche Handlungsspielräume und gesellschaftliche Teilhabe erweitert und gefördert werden.
Die Mitglieder des Netzwerks Soziales neu gestalten (SONG) sehen die Vorteile, aber auch die Risiken von technischen Assistenzsystemen in der Pflege und Assistenz für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Zur Bewertung und Anwendung von technischen Assistenzsystemen halten sie deshalb folgende 9 Grundsätze fest:
- Technik soll den Klienten nutzen, indem die Selbstbestimmung, die Teilhabe und das subjektive Sicherheitsgefühl sowie die Betreuungsqualität gefördert werden.
- Technik soll tragfähige Sorgestrukturen und Betreuungsprozesse für Menschen mit Assistenz- und Pflegebedarf auch in Zukunft ermöglichen.
- Technik soll sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Klienten orientieren.
- Technik darf menschliche Zuwendung nicht ersetzen und kann zwischenmenschliche Kontakte fördern.
- Technikeinsatz bedarf der Information, Aufklärung und Beratung vor der Zustimmung der Klienten, gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertreter.
- Technik soll auch unter den Bedingungen von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Bewegungsfreiheit dienen.
- Die durch Technik gewonnenen Daten sollen in Pflege-, Betreuungs- und Behandlungsprozesse integriert werden und die Qualität der Leistungserbringung fördern.
- Anschaffung, Anwendung und die kontinuierliche Begleitung von Technik müssen Eingang in die Regelfinanzierungen finden.
- Im Sinne einer Ethik der Achtsamkeit benötigt Technik einen kontinuierlichen Reflektionsprozess über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes.
Technik ist Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck.
(Carl Friedrich von Weizsäcker)