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Fragen und Antworten

Für wen ist die Zustifterrente geeignet?

Mit diesem Angebot wendet sich die Stiftung Liebenau an Immobilienbesitzer, Alleinstehende oder Paare, ab einem Lebensalter von 65 Jahren. Die Eigentümer beabsichtigen Ihre Immobilie weiter zu bewohnen, daraus eine laufende Zahlung zu generieren und langfristig soziale Arbeit zu unterstützen. Je nach Familienstand gibt es einen Single- oder Paartarif. 

Können auch Ehepaare eine Zustifterrente abschließen?

Wir sind ein nicht verheiratetes Paar ...

Wie kann ich Informationsmaterial oder eine Berechnung beantragen?

Wie wird meine Zustifterrente berechnet?

Wann bekomme ich meine Zustifterrente ausbezahlt?

Was passiert mit meinen Mieteinnahmen?

Welche Immobilien kommen für die Zustifterrente in Frage?

Wer trägt die Kosten für Instandhaltungen?

Erhalte ich mit der Zustifterrente ein lebenslanges Wohnrecht?

Wohne ich mietfrei in meiner Immobilie?

Wer trägt die Vertragskosten?

Wie wirkt sich die Immobilienverrentung für mich steuerlich aus?

Was passiert, wenn ich pflegebedürftig werde?

Was passiert bei einem Umzug und/oder bei Aufgabe des Wohnrechts?

Was passiert mit meinen Erben?

Welche vertraglichen Sicherheiten habe ich und wer trägt die Notarkosten?

Was wird im Grundbuch abgesichert?

Welchen Insolvenzschutz habe ich?

Kann ich kündigen?

Was passiert mit meiner Immobilie?

Dient die Zustifterrente auch als Instrument der Altersversorgung?