Demokratische Mitbestimmung
Im Superwahljahr 2021 finden neben zwei Kommunalwahlen in sechs Bundesländern Landtagswahlen statt und im September wird der Bundestag gewählt. Nachdem Menschen mit einer Vollbetreuung bisher von diesen Wahlen ausgeschlossen waren, sollte ihnen 2018 erstmals eine Gesetzesänderung das Wahlrecht einräumen. Der Gesetzesantrag wurde zunächst abgelehnt. Fahrt nahm das Thema dann aber auf, als das Bundesverfassungsgericht im Januar 2019 den pauschalen Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigungen von der Wahl als verfassungswidrig erklärte.
Dauerhaft im Gesetz
Für die Kommunalwahlen 2019 ermöglichte eine Übergangslösung den Betroffenen, auf dieser Ebene zu wählen. Seit Oktober letzten Jahres ist es nun auch in Baden-Württemberg gesetzlich verankert, dass Menschen mit Behinderungen, die unter Vollbetreuung stehen, wählen dürfen. Die anderen Bundesländer hatten bereits zuvor ihr Gesetz dementsprechend geändert. Dieses inklusive Wahlrecht soll nun dauerhaft im Gesetz verankert werden.
Wahlassistenz gestattet
Beim Wahlvorgang ist für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Wahlassistenz zulässig. Es gibt Wahlhelfer vor Ort, die dafür in Anspruch genommen werden können. Allerdings muss der oder die Wahlberechtigte eigenhändig ankreuzen. Auch eine Vertreterin oder ein Vertreter kann ihr Wahlrecht nicht ausüben. Für Informationen sind Wahlhilfen in Leichter Sprache und Broschüren dienlich, beispielsweise von der Bundeszentrale oder den Landeszentralen für politische Bildung.
Wahlprogramme in Leichter Sprache
Viele Parteien stellen ihr Wahlprogramm zusätzlich in Leichter Sprache vor und beantworten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auch die Stiftung Liebenau informiert über das inklusive Wahlrecht. Sie ermutigt außerdem Menschen mit Behinderungen, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen. Coronabedingt gibt es anstelle von Wahlveranstaltungen viele Informationen auf der Website der Stiftung Liebenau.
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg >
Bundeszentrale für politische Bildung in leichter Sprache >
Gesetzlich verankert: bei Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen dürfen jetzt auch Menschen mit Behinderungen wählen, die unter Vollbetreuung stehen.