Stiftung Liebenau Teilhabe - Beteiligung und Vertretung
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Beteiligung & Vertretung

Mitarbeitervertretung

Alle vier Jahre wählen die Mitarbeitenden der Liebenau Teilhabe und Familie 15 Kolleginnen und Kollgen in die Mitarbeitervertretung (MAV). Ihr wesentlicher Auftrag ist es, die Arbeitsbedingungen mitzugestalten und Entscheidungen, die die Mitarbeitenden betreffen, mit zu verantworten. Diese erhalten Information, Beratung und Unterstützung bei Fragen in Bezug auf ihren Arbeitsplatz.

 

Die MAV arbeitet auf der Basis der Mitarbeitervertretungsordnung der Diözese Rottenburg Stuttgart (MAVO Rottenburg-Stuttgart). Sie verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung zu gemeinsamer Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.

 

Kontakt

Mitarbeitervertretung

Liebenau Teilhabe

gemeinnützige GmbH

Hegenberg 1

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-2472

mav.teilhabe(at)stiftung-liebenau.de

 

Sprecher der Jugend und Auszubildenden:

jas(at)stiftung-liebenau.de

Heimbeirat

Der Heimbeirat ist ein gewähltes Gremium der besonderen Wohnform und setzt sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung sowie aus Vertretern der Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und sonstigen Vertrauenspersonen zusammen.

 

Die Heimbeiräte vertreten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, prüfen Verbesserungsmöglichkeiten, nehmen Beschwerden entgegen, sprechen eventuelle Probleme an und haben in vielen Bereichen ein Mitspracherecht. Planungen und Entwicklungen innerhalb der Liebenau Teilhabe können durch den Heimbeirat aktiv mitgestaltet werden. 

 

Die Amtszeit des Heimbeirates beträgt vier Jahre. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Heimbeirates bildet die Landesheimmitwirkungsverordnung Baden-Württemberg.

 

Kontakt

Heimbeiräte der Liebenau Teilhabe 2021 – 2025

pdf, 103 KB

Werkstatträte

Der Werkstattrat der Liebenau Teilhabe besteht aus den gewählten Vertretern aller Beschäftigten aus den Arbeitsbereichen. Die Werkstatträte wachen darüber, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden.

 

In vielen Bereichen hat der Werkstattrat ein Mitwirkungsrecht, in einigen ein Mittbestimmungsrecht. Werkstattleitung und Werkstattrat sind angehalten, einvernehmlich zusammenzuarbeiten.

 

Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung.

Kontakt

Josef Staib

Liebenau Teilhabe

gemeinnützige GmbH

Werkstattrat

1. Vorsitzender

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 751 861330

lth.werkstattrat(at)stiftung-liebenau.de

Michael Wright

Liebenau Teilhabe

Gemeinnützige GmbH

Liebenauer Arbeitswelten

Vertrauensperson Werkstattrat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon: +49 7520 9292792

michael.wright(at)stiftung-liebenau.de

Frauenbeauftragte

Die gewählten Frauenbeauftragten vertreten die Interessen der weiblichen Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. Frauen mit Beeinträchtigungen stehen den Betroffenen auf Augenhöhe als Ansprechpartnerinnen zur Seite und unterstützen sie dabei, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

 

Dabei geht es besonders um Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. Betroffene Frauen werden gestärkt, eigenständig für die Gleichstellung und Wahrung ihrer Rechte und gegen eine mögliche Diskriminierung einzutreten.

Kontakt

Frauenbeauftragte der Liebenau Teilhabe

Markdorf: Jana Stehle +49 7544 3074950

Ravensburg: Marion Ordemann +49 751 7861330

Liebenau: Melanie Rosenberger +49 7542 102211

Rosenharz: Barbara Langfeldt +49 7520 9292631 oder +49 1746 983796

AIP: Helga Wäschle +49 7520 95623200

Leutkirch: Alexandra Fischer +49 7561 9151810

Vertrauensperson: Brigitte Harsch +49 7542 102342


Angehörige & rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Für die uns anvertrauten Menschen mit Behinderungen stellen die Angehörigen sowie die rechtlichen Betreuenden wichtige und konstante Bezugspersonen dar. Sie bringen durch ihre emotionale Bindung und ihren jahrelangen Kontakt eine wertvolle Expertise für die individuelle Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen mit.


Für die Mitarbeitenden der Liebenau Teilhabe, die verantwortlichen Leitungen und die Geschäftsführung ist die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Angehörigen und rechtlichen Betreuenden sehr wichtig. Sie stehen mit uns ein für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

 

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