Beteiligung & Vertretung
Mitarbeitervertretung
Alle vier Jahre wählen die Mitarbeitenden der Liebenau Teilhabe und Familie 15 Kolleginnen und Kollgen in die Mitarbeitervertretung (MAV). Ihr wesentlicher Auftrag ist es, die Arbeitsbedingungen mitzugestalten und Entscheidungen, die die Mitarbeitenden betreffen, mit zu verantworten. Diese erhalten Information, Beratung und Unterstützung bei Fragen in Bezug auf ihren Arbeitsplatz.
Die MAV arbeitet auf der Basis der Mitarbeitervertretungsordnung der Diözese Rottenburg Stuttgart (MAVO Rottenburg-Stuttgart). Sie verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung zu gemeinsamer Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Kontakt
Mitarbeitervertretung
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Hegenberg 1
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 7542 10-2472
mav.teilhabe(at)stiftung-liebenau.de
Sprecher der Jugend und Auszubildenden:
Heimbeirat
Der Heimbeirat ist ein gewähltes Gremium der besonderen Wohnform und setzt sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung sowie aus Vertretern der Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und sonstigen Vertrauenspersonen zusammen.
Die Heimbeiräte vertreten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, prüfen Verbesserungsmöglichkeiten, nehmen Beschwerden entgegen, sprechen eventuelle Probleme an und haben in vielen Bereichen ein Mitspracherecht. Planungen und Entwicklungen innerhalb der Liebenau Teilhabe können durch den Heimbeirat aktiv mitgestaltet werden.
Die Amtszeit des Heimbeirates beträgt vier Jahre. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Heimbeirates bildet die Landesheimmitwirkungsverordnung Baden-Württemberg.
Werkstatträte
Der Werkstattrat der Liebenau Teilhabe besteht aus den gewählten Vertretern aller Beschäftigten aus den Arbeitsbereichen. Die Werkstatträte wachen darüber, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden.
In vielen Bereichen hat der Werkstattrat ein Mitwirkungsrecht, in einigen ein Mittbestimmungsrecht. Werkstattleitung und Werkstattrat sind angehalten, einvernehmlich zusammenzuarbeiten.
Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung.
Kontakt
Josef Staib
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Werkstattrat
1. Vorsitzender
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 751 861330
Michael Wright
Liebenau Teilhabe
Gemeinnützige GmbH
Liebenauer Arbeitswelten
Vertrauensperson Werkstattrat
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon: +49 7520 9292792
Frauenbeauftragte
Die gewählten Frauenbeauftragten vertreten die Interessen der weiblichen Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. Frauen mit Beeinträchtigungen stehen den Betroffenen auf Augenhöhe als Ansprechpartnerinnen zur Seite und unterstützen sie dabei, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
Dabei geht es besonders um Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. Betroffene Frauen werden gestärkt, eigenständig für die Gleichstellung und Wahrung ihrer Rechte und gegen eine mögliche Diskriminierung einzutreten.
Kontakt
Frauenbeauftragte der Liebenau Teilhabe
Markdorf: Jana Stehle +49 7544 3074950
Ravensburg: Marion Ordemann +49 751 7861330
Liebenau: Melanie Rosenberger +49 7542 102211
Rosenharz: Barbara Langfeldt +49 7520 9292631 oder +49 1746 983796
AIP: Helga Wäschle +49 7520 95623200
Leutkirch: Alexandra Fischer +49 7561 9151810
Vertrauensperson: Brigitte Harsch +49 7542 102342
Angehörige & rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Für die uns anvertrauten Menschen mit Behinderungen stellen die Angehörigen sowie die rechtlichen Betreuenden wichtige und konstante Bezugspersonen dar. Sie bringen durch ihre emotionale Bindung und ihren jahrelangen Kontakt eine wertvolle Expertise für die individuelle Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen mit.
Für die Mitarbeitenden der Liebenau Teilhabe, die verantwortlichen Leitungen und die Geschäftsführung ist die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Angehörigen und rechtlichen Betreuenden sehr wichtig. Sie stehen mit uns ein für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.